Ein Begriff der bei vielen Deutschen untrennbar mit dem Bausparvertrag verbunden ist, ist die Wohnungsbauprämie. Sie wird vom Staat an Bausparer gezahlt und wurde ursprünglich geschaffen, um den Wohnungsbau zu fördern und damit den Bürgern zu ermöglichen, in ihre eigenen vier Wände zu ziehen. Seit Einführung der Prämie in den 1950ern haben sich zwar die Regulierungen verändert, doch noch immer unterstützt der Staat den Wunsch der Deutschen nach einem eigenen Zuhause.
Was ist eine Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie ist eine Zahlung, mit der die Regierung Bausparer beim Sparen und anschließendem Bauen unterstützen möchte. Sie soll vor allem einkommensschwächeren Bürgern dabei helfen, sich selbst ein Eigenheim zu finanzieren. Eine eigene Immobilie zählt zum Vermögensaufbau und gilt auch als gute Ergänzung der Altersvorsorge.
Wohnungsbauprämie: Voraussetzungen für den Erhalt
Als erstes sollte man einen Bausparvertrag abschließen, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, denn sie wird nur an Bausparer gezahlt. Generell hat jeder Bürger Deutschlands, der unbeschränkt steuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt ist, Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Zusätzlich müssen aber noch weitere Faktoren erfüllt werden.
Regelmäßige Einzahlungen
Das alleinige Vorhandensein eines Bausparvertrags reicht noch nicht aus, um am Ende wirklich die Wohnungsbauprämie zu erhalten. Man muss den Bausparvertrag auch aktiv besparen. Mindestens 50 Euro pro Jahr müssen in einen Bausparvertrag eingezahlt werden, sonst kann man keine Wohnungsbauprämie beantragen. Mehr auf das Bausparkonto einzuzahlen ist natürlich jederzeit möglich.
Wohnungsbauprämie: Einkommensgrenze beachten
Ein weiteres Kriterium ist das Einkommen des Bausparers. Die Wohnungsbauprämie soll vor allem einkommensschwächere Bürger unterstützen. Deshalb wird sie auch nur an Menschen gezahlt, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt, nicht das Bruttoeinkommen.
Für den Erhalt der Wohnungsbauprämie gelten folgende Einkommensgrenzen: Bei Alleinstehenden 25.600 Euro, bei Ehepaaren 51.2000 Euro. Gewertet wird immer das Einkommen des Jahres in dem die Prämie beantragt wird. Für die Wohnungsbauprämie 2014 wird also entsprechend das Einkommen aus dem Jahr 2014 geprüft.
Nur bei Inanspruchnahme des Darlehens
Hat man ausreichend Guthaben in den Bausparvertrag eingezahlt und überschreitet außerdem nicht die Einkommensgrenze, kann man die Wohnungsbauprämie erhalten – sofern man das Bauspardarlehen in Anspruch nimmt. Der Erhalt der Wohnungsbauprämie ist an die Nutzung des Bauspardarlehens gebunden. Schließlich soll die Prämie den Wohnungsbau fördern. Wer also den Bausparvertrag nach der Zuteilung auflöst, um sich mit dem Guthaben andere Wünsche zu erfüllen, muss auf die Wohnungsbauprämie verzichten.
Einzige Ausnahme: Hat man den Bausparvertrag abgeschlossen, bevor man das 25. Lebensjahr vollendet hat, hat man einmalig die Chance, die Wohnungsbauprämie auch ohne die Inanspruchnahme des Darlehens zu erhalten. Allerdings nur, wenn der Bausparvertrag mindestens sieben Jahre bestanden hat.
Wohnungsbauprämie: Höhe der Zahlung
Am interessantesten an der Wohnungsbauprämie ist natürlich die Höhe. Wie viel Wohnungsbauprämie man erhält, liegt daran, wie viel man in den Bausparvertrag eingezahlt hat. Vom Einzahlungsbetrag werden aktuell 8,8 % als Wohnungsbauprämie gezahlt. Allerdings wird maximal ein Einzahlungsbetrag von 512 Euro (bei Ehepaaren 1024 Euro) gefördert. Somit ergibt sich eine maximale Förderung von 45,06 Euro für Alleinstehende und bei Ehepaaren 90,12.
Antrag Wohnungsbauprämie
Hat man alle Voraussetzungen erfüllt, muss man nur noch den Antrag auf Wohnungsbauprämie ausfüllen. Diesen bekommt man als Bausparer automatisch von der Bausparkasse am Jahresende zugestellt. Im Antrag auf Wohnungsbauprämie versichert der Bausparer, dass er die Einkommensgrenze nicht überschreitet und ob er die Wohnungsbauprämie auf mehrere Verträge aufteilen möchte. Danach muss der Wohnungsbauprämie Antrag nur noch unterschrieben werden und an die Bausparkasse zurück geschickt werden. Den Rest erledigt dann die Bausparkasse.
Wer den Zeitpunkt zum Jahresende verpasst hat muss keine Angst haben, denn man kann die Wohnungsbauprämie rückwirkend beantragen. Bis zu zwei Jahren nach Ablauf des Sparjahres ist dies möglich. Ein Beispiel verdeutlicht es: Die Wohnungsbauprämie 2015 kann bis zum 31.12.2017 beantragt werden.
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