- Wohnungsbauprämie
- Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
- Arbeitnehmersparzulage
- Riester-Förderung
- KfW-Förderung
- Förderungen im Überblick
Das Bausparen wird vom Staat unterstützt. Man möchte auf diese Weise die Bürger motivieren, in Wohneigentum zu investieren und so langfristig für ihre Zukunft zu sorgen. Neben der Wohnungsbauprämie sind auch die Arbeitnehmersparzulage und die vermögenswirksamen Leistungen, auch VL oder VwL genannt, Maßnahmen, die beim Bausparvertrag als Förderung genutzt werden können. Während die Wohnungsbauprämie in erster Linie an den Bausparvertrag gebunden ist, ist dies bei den vermögenswirksamen Leistungen und der Arbeitnehmersparzulage nicht zwingend so. Dennoch kann man mit vermögenswirksamen Leistungen Bausparen unterstützen.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers. Mit den Zahlungen soll der Vermögensaufbau gefördert werden. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, erhalten nicht alle Arbeiter automatisch eine solche Zulage. Zahlt der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen muss dies vertraglich festgehalten werden. Je nach Branche sind die Zahlungen in einigen Tarifverträgen sogar Standard. Aber auch individuelle Arbeitsverträge, die eine solche Zahlung gewähren sind gültig. Es gibt keinen gesetzlich verankerten Anspruch auf die vermögenswirksamen Leistungen. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet dazu, welche zu zahlen. Wenn der Chef nicht freiwillig vermögenswirksame Leistungen zahlen möchte, kann man ihn nicht dazu zwingen.
Vermögenswirksame Leistungen müssen zum Sparen genutzt werden

Die vermögenswirksamen Leistungen sollen sinnvoll genutzt werden und unterliegen deshalb bestimmten Auflagen, die erfüllt werden müssen. So möchte der Staat sicherstellen, dass die Leistungen wirklich dem Vermögensaufbau dienen. Die Zahlungen werden vom Arbeitgeber daher direkt auf die entsprechenden Sparanlagen eingezahlt.
Zu den möglichen Nutzungsvarianten der vermögenswirksamen Leistungen gehören zum einen betriebliche Sparformen, meist Aktienfonds, oder eben das Bausparen. Diese beiden Varianten werden zusätzlich mit der Arbeitnehmersparzulage vom Staat gefördert. Zusätzlich können auch Anlagevarianten zur Altersvorsorge genutzt werden, diese sind jedoch nicht durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert.
Vermögenswirksame Leistungen Höhe
Es gibt derzeit lediglich eine Höchstgrenze für die vermögenswirksamen Leistungen, die pro Monat vom Arbeitgeber gezahlt wird. Maximal 40 Euro kann als VL an den Mitarbeiter gegeben werden. Es steht aber jedem Arbeitgeber frei, weniger zu zahlen. Auch hier gibt es Branchenunterschiede. Um die maximale Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, kann es für den Arbeitnehmer sinnvoll sein, den Betrag gegebenenfalls durch eigene Zahlungen auf 40 Euro zu erhöhen.
Bausparvertrag: Vermögenswirksame Leistungen zum Guthabenaufbau
Hat man einen Bausparvertrag oder möchte einen abschließen, kann man die vermögenswirksamen Leistungen zum Bausparen nutzen. Dazu gibt man beim Arbeitgeber seine Bausparkonto Informationen an und dieser kann dann direkt dazu beitragen das Guthaben zu erhöhen. So wird das Bausparguthaben schneller aufgebaut. Selbstverständlich wird auch das zusätzlich eingezahlte Geld durch die VL auf dem Bausparkonto verzinst.
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