Seit einigen Jahren gibt es zur privaten Altersvorsorge die sogenannte Riester-Rente. Diese wird vom Staat gefördert und soll die Deutschen ermutigen selbst in eine eigene Altersvorsorge zu investieren. Als besondere Form der Riester-Rente gilt die Eigenheimrente, auch Wohn-Riester genannt. Diese Variante des riesterns kann auch mit einem Bausparvertrag kombiniert werden.
Was ist Wohn-Riester?
Im Zuge der Rentenreform und der Einführung der Riesterrente wurde ein weiterer Aspekt in die Altersvorsorge aufgenommen: Die eigene Immobilie. Ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung kann als ein Baustein für die Altersvorsorge gesehen werden. Schließlich müssen Immobilieneigentümer auch im Alter keine Miete zahlen, sondern wohnen mietfrei. Im Gegenzug müssen aber die meisten von ihnen während ihres Arbeitslebens ein Immobiliendarlehen abbezahlen, mit dem sie das Eigenheim finanziert haben.
Riester fördert die private Vorsorge
Mit der Riesterförderung werden private Investitionen der Bürger für die eigene Rente vom Staat gefördert. Das heißt wer zusätzlich zur gesetzlichen Rentenkasse noch in eine private Rentenversicherung einzahlt, erhält dafür vom Staat Fördergelder. Durch die Anerkennung einer eigenen Immobilie als Teil der privaten Altersvorsorge, wurde damit auch der Weg für Riester Förderungen frei gemacht.
Eigenheimrente
Der Gedanke hinter Wohn-Riester ist dabei einfach: Wer im Alter keine Miete zahlen muss, benötigt entsprechend weniger Rente um seine monatlichen Ausgaben zu decken. Die Investitionen in das Eigenheim sind also mit einer Investition in eine private Rentenversicherung gleichzusetzen. Es ist also sinnvoll, die staatlichen Zulagen, die normalerweise als Subvention in die private Versicherung fließen, Bauherren und Immobilienkäufern zur Tilgung ihres Darlehens zukommen zu lassen. Das ist das Prinzip der Eigenheimrente.
Auch beim Bausparvertrag Riester Förderung möglich
Wer erhält Riester-Förderungen?
Riester-berechtigt sind unter anderem alle Personen,
die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
und unbeschränkt steuerpflichtig sind. Folgende
Personengruppen sind förder-berechtigt:
- Arbeitnehmer
- Beamte, Richter, Pfarrer
- freiw. versicherte Selbstständige und Künstler
- Landwirte
- Soldaten
- Frührentner und Erwerbsunfähige
- Empfänger von ALG I und II (Hartz 4)
- Eltern in Elternzeit
Eine Variante des Wohn Riester: Bausparen. Der in Deutschland so beliebte Bausparvertrag ist für das wohnriestern geeignet und wird gefördert. Dabei ist allerdings wichtig, dass der entsprechende Tarif des Bausparvertrags auch explizit ausgezeichnet ist für die Förderung durch Riester. Bausparvertrag Vergleiche zeigen oft auch an, ob ein Bausparvertrag riester-förderfähig ist, so dass dies die Auswahl erleichtert. Im Zweifelsfall kann die Bausparkasse weiter helfen. Aber wie funktioniert das Riestern mit Bausparvertrag eigentlich?
Der Riester Bausparvertrag
Ein Riester Bausparvertrag unterliegt gewissen staatlichen Auflagen. Dadurch soll sicher gestellt werden, dass der Bauspartarif auch für die Nutzung als Eigenheimrente geeignet ist. Daher sind nicht alle Bauspartarife automatisch auch riester-gefördert. Bausparverträge mit Riester Förderung werden von den Bausparkassen daher entsprechend gekennzeichnet.
Das Besondere am Riester Bausparvertrag ist, dass die Riester-Zulagen sowohl für das Ansparen von Guthaben als auch für die Tilgung des Bauspardarlehens genutzt werden können. So trägt die staatliche Förderung dazu bei,dass das Bauspardarlehen schneller genutzt und schneller getilgt werden kann.
Höhe der Riester-Förderung für den Bausparvertrag
Wie viel Geld man als Riester-Förderung erhält ist gesetzlich geregelt. Es werden dabei mehrere Faktoren berücksichtigt. Vor allem die Frage ob man Kinder hat oder nicht, ist entscheidend. Wer riesterförderungs-berechtigt ist und jährlich 4 % seines sozialversicherungspflichtigen Einkommens als Eigenanteil in den Bausparvertrag einzahlt, erhält maximale Förderung.
Diese setzt sich aus folgenden Punkten zusammen:
- Als Arbeitnehmer erhält man 154 Euro jährlich als Riester-Förderung
- Für jedes Kind erhält man 185 Euro jährlich
- Für Kinder die nach 2008 geboren sind erhält man sogar 300 Euro
- Personen unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Bonus von 200 Euro
Dies sind die Werte für die volle Förderung. Je nach Anzahl der Kinder variieren die Beträge. Hinzu kommt, dass man auch weniger in der Sparphase in den Bausparvertrag einzahlen kann. Die Beträge werden dann entsprechend anteilig angepasst. Mindestens müssen jedoch 60 Euro pro Jahr eingezahlt werden. Eine Beispielauflistung verdeutlicht das Potential der Riester-Förderung.
Familienverhältnis | Riester-Grundsatz | Zulage für Kinder | Gesamtförderung |
Alleinstehend ohne Kinder | 154 Euro | 0 Euro | 154 Euro |
Alleinstehend, ein Kind (vor 2008 geboren) | 154 Euro | 185 Euro | 339 Euro |
Alleinstehend, ein Kind (nach 2008 geboren) | 154 Euro | 300 Euro | 454 Euro |
Alleinstehend, zwei Kinder (beide nach 2008 geboren) | 154 Euro | 600 Euro | 754 Euro |
Verheiratet* ohne Kinder | 308 Euro | 0 Euro | 308 Euro |
Verheiratet*, zwei Kinder (beide vor 2008 geboren) | 308 Euro | 370 Euro | 678 Euro |
Verheiratet*, zwei Kinder (beide nach 2008 geboren) | 308 Euro | 600 Euro | 908 Euro |
* Beide Ehepartner sind Arbeitnehmer und haben einen eigenen Vertrag
Bedingungen für einen Riester-Bausparvertrag
Wie auch bei anderen Förderungen üblich, ist auch die Wohnriester-Förderung an bestimmte Bedingungen geknüpft. Neben den Einzahlungsregelungen gibt es auch noch weitere Aspekte die beachtet werden müssen.
Riester Bausparen muss für Immobilie genutzt werden
Bei maximaler Förderung kann man jedes Jahr einiges in den Bausparvertrag einzahlen. Da die Förderung aber zur Altersvorsorge genutzt werden soll, muss der Bausparvertrag zwingend auch in eine selbstgenutzte Immobilie investiert werden. Dabei ist es unerheblich ob gekauft oder gebaut wird. Auch für altersgerechte Umbauten kann die Bausparsumme genutzt werden, sofern die Maßnahmen den gesetzliche Regelungen entsprechen.
Selbstnutzung der Immobilie
Wer sich eine Immobilie nur als Kapitalanlage anschaffen möchte, darf nicht auf Riester-Förderung hoffen. Zulagen gibt es nur für selbstgenutzte Immobilien, das bedeutet man muss selbst in der Immobilie wohnen. Da sich im Alter auch immer andere Ansprüche an das eigene Zuhause ergeben, etwa wenn die Kinder ausgezogen sind, gibt es auch Regelungen für den Immobilienverkauf.
Tilgung bis Renteneintritt
Das geförderte Darlehen muss bis zum Renteneintritt zurückgezahlt werden. Schließlich soll ja genau dieser Lebensabschnitt gefördert werden durch die vorherige Investition. Wer also erst sehr spät damit beginnt, ein Bauspardarlehen aufzunehmen, sollte genau planen, damit beim Renteneintritt auch die Tilgung abgeschlossen ist. Selbstverständlich ist dies auch vom Renteneintrittsalter abhängig.
Gibt es beim Riester-Bausparen Nachteile?
Bei Einführung der Eigenheimrente gab es durchaus auch Kritik. Die Annahme, dass eine eigene Immobilie den selben Stellenwert einnehmen kann wie eine Rentenzahlung, ist umstritten. Zwar müssen Eigenheimbesitzer keine Miete im Alter zahlen, sie sind aber dennoch nicht vor Kosten gefeit. Reparaturen und notwendige Umbauten müssen von einer niedrigeren Rente getragen werden. Auch Ausgaben aus anderen Lebensbereichen können nicht mit einem Eigenheim gedeckt werden. Das zur frei zur Verfügung stehende Kapital ist mit einer Eigenheimrente oft beschränkter, als es bei einer klassischen Riester-Rente der Fall ist.
Altersvorsorge gut und rechtzeitig planen
In welcher Form man fürs Alter vorsorgen sollte, ist nicht einfach zu beantworten. Es gibt zahlreiche Angebote, von denen das Riester-Bausparen nur eine Möglichkeit ist. Wichtig ist in jedem Fall frühzeitig mit dem Vorsorgen fürs Alter zu beginnen. Die staatliche Riester-Förderung wird jedes Jahr gewährt und kann so dazu beitragen, dass im Alter mehr Geld zum Leben bleibt. Dank der Eigenheimrente lässt sich der Traum vieler Deutscher nach einem eigenen Haus auch mit der Altersvorsorge verbinden. So kann man im besten Fall seine Rente in den eigenen vier Wänden verbringen – und das mit staatlicher Unterstützung!
- Dauerhaft günstige Darlehenszinsen
- Große Planungssicherheit und Flexibilität
- Mit staatliche Förderungen
Bitte Bausparziel wählen:
Infos zum Bausparvertrag