im Überblick:
- Wohnungsbauprämie
- Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
- Arbeitnehmersparzulage
- Riester-Förderung
- KfW-Förderung
- Förderungen im Überblick
Bausparverträge werden durch einige Quellen gefördert. Insbesondere die Regierung unterstützt das Bausparen durch staatliche Förderungen. Im Zuge des Wiederaufbaus nach dem zweiten Weltkrieg wurden vom Staat einige Maßnahmen ausgerufen, die den privaten Wohnungsbau und den Aufbau von Vermögen fördern sollten. Viele davon haben bis heute Bestand und wurden an die veränderten Verhältnisse der letzten Jahre angepasst.
Neben der staatlichen Bausparförderung, erhält man vom Arbeitgeber zum Bausparvertrag Zulagen und kann ihn außerdem mit anderen Subventionen kombinieren. Ein Überblick über die bestehende Bausparvertrag Förderung.
Staatliche Förderungen: Bausparen wird subventioniert
Mit mehreren Förderprogrammen wird das Bausparen vom Staat unterstützt. Ziel ist es, auch einkommensschwächeren Menschen dabei zu helfen, selbst Wohneigentum zu erwerben. Dieser Anspruch wurde bereits in den Ursprüngen der BRD festgelegt und hat bis heute Gültigkeit. Generell gibt es drei Möglichkeiten beim Bausparvertrag staatliche Förderung zu erhalten.
Wohnungsbauprämie
Es gibt eine staatliche Förderung, die man besonders mit dem Bausparen verbindet: Die Wohnungsbauprämie. Wie der Name schon sagt, ist diese staatliche Prämie an den Wohnungsbau gebunden. Ausnahme: Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 können die Prämienzahlung frei verwenden.
Mehr Informationen zur Wohnungsbauprämie
Arbeitnehmersparzulage
Wer vermögenswirksame Leistungen bezieht, hat außerdem Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage. Diese Zahlung wird vom Staat noch als zusätzlicher Bonus für die Sparleistungen des Arbeitnehmers gezahlt. Die Arbeitnehmersparzulage ist nicht an das Bausparen sondern an den Erhalt der vermögenswirksamen Leistungen gebunden. Werden diese für einen Bausparvertrag verwendet, fließt auch die Arbeitnehmersparzulage in das Guthaben des Bausparers.
Mehr Informationen zur Arbeitnehmersparzulage
Eigenheimrente – Wohn-Riester
Selbstgenutzte Immobilien bilden einen Teil des Vermögens. Dies gilt auch noch im Alter. Daher ist es möglich Riesterförderungen für das Eigenheim zu nutzen. Diese Eigenheimrente, durch die Fördermöglichkeiten auch Wohn-Riester genannt, kann auch mit einem Bausparvertrag kombiniert werden. Spezielle Tarife mit Ausrichtung auf die Altersvorsorge werden inzwischen von den meisten Bausparkassen angeboten.
Mehr Informationen zum Wohn-Riestern
Förderung Bausparvertrag durch Arbeitgeber
Nicht nur der Staat unterstützt die Bürger beim Vermögensaufbau. Auch die Arbeitgeber können ihren Beitrag dazu leisten, dass in Eigenheime und Wohnungsbau investiert wird.
Vermögenswirksame Leistungen
Arbeitgeber haben die Möglichkeit ihren Angestellten vermögenswirksame Leistungen auszuzahlen. Diese werden zusätzlich zum Gehalt gezahlt, sind aber in der Verwendung gebunden. Sie sollen den privaten Vermögensaufbau fördern und müssen entsprechend angelegt werden. Eine Möglichkeit dafür ist ein Bausparvertrag. Je nachdem, wie die Leistungen angelegt werden, werden so zusätzlich für das Bausparen staatliche Prämien in Form der Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt.
Mehr Informationen zu den vermögenswirksamen Leistungen
Kombination mit anderen Förderungen: Bausparvertrag und KfW
Je nach Art des Bauprojekts bieten sich auch Kombinationen eines Bausparvertrags mit anderen subventionierten Produkten an. So unterstützt die KfW energetisches Bauen und Modernisieren. Möchte man sein neues Haus oder aber Renovierungen des alten energieeffizient gestalten, kann es sinnvoll sein, die KfW hinzuzuziehen. Mit einer Kombination aus KfW-Kredit und Bausparvertrag kann man das Eigenheim so noch günstiger finanzieren.
Mehr Informationen zu den Kombinationsmöglichkeiten mit einem KfW-Kredit
Maximale Förderung sichern
Die meisten Förderungen sind untereinander voneinander unabhängig. Man kann also mit nur einem Bausparvertrag mehrere Förderungen in Anspruch nehmen. Je nachdem welche man kombiniert muss man auf ein paar Kleinigkeiten achten. So zählen die Einzahlungen der vermögenswirksamen Leistungen nicht als Sparbeitrag, der für den Erhalt der Wohnungsbauprämie notwendig ist. Man muss zusätzlich selbst noch Geld einzahlen. Wer aber auf diese Details achtet, kann beim Bausparvertrag maximale Förderung erhalten.
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