- Wohnungsbauprämie
- Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
- Arbeitnehmersparzulage
- Riester-Förderung
- KfW-Förderung
- Förderungen im Überblick
Das Bausparen wird vielfältig gefördert. So sollen die Bürger ermuntert werden, in Wohneigentum zu investieren. Die Förderungen richten sich dabei in den meisten Fällen speziell an einkommensschwächere Bausparer. Nur eine Fördermöglichkeit orientiert sich nicht am Einkommen: Die vermögenswirksamen Leistungen, die jeder Arbeitnehmer erhalten kann.
Diese werden zusätzlich vom Staat gefördert und zwar mit der Arbeitnehmersparzulage.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Arbeitnehmer haben die Chance, dass ihr Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen zahlt. Diese müssen zwingend in eine Sparanlage investiert werden, zum Beispiel in einen Bausparvertrag. Arbeitnehmersparzulage wiederum ist eine staatliche Förderung, die als eine Art Bonus für die Sparleistung durch die vermögenswirksamen Leistungen gezahlt wird.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage wird prozentual vom Gesamtbetrag der vermögenswirksamen Leistungen berechnet. Je nachdem, wie die Leistungen angelegt wurden, ändern sich auch die Höhe. Wird die Arbeitnehmersparzulage für das Bausparen genutzt beträgt der Wert derzeit 9 % der vermögenswirksamen Leistungen.
Allerdings gibt es einen maximalen Förderbetrag: Es können höchstens 470 Euro pro Jahr und Person gefördert werden. Das bedeutet das maximal 9 % von 470 Euro, also 42,30 Euro, vom Staat als Förderung gezahlt werden. Ehepartner können doppelt so viel erhalten, da sich ihre Fördergrenzen addieren.

Sollte man zusätzlich vermögenswirksame Leistungen noch in andere Sparanlagen investiert haben, kann für diese ebenfalls eine Förderung in Anspruch genommen werden. Hat man beispielsweise einen Wertpapier-Sparvertrag abgeschlossen, können dessen Beiträge mit 20 % zusätzlich durch die Arbeitnehmersparzulage bezuschusst werden. Auch hier gilt ein Maximalbetrag, in diesem Fall von 400 Euro.
Dabei gilt es folgendes zu beachten: Es kann jeweils einmal die 9 % Förderung und einmal die 20 % Förderung für die jeweilig gültigen Sparmethoden in Anspruch genommen werden. So können also insgesamt pro Jahr 870 Euro der vermögenswirksamen Leistungen durch die Arbeitnehmersparzulage bezuschusst werden.
Voraussetzungen Arbeitnehmersparzulage
Generell gibt es zwei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Der erste ist ganz simpel: Nur wer vermögenswirksame Leistungen erhält, kann diese auch mit der Arbeitnehmersparzulage fördern lassen. Nicht alle Arbeitnehmer erhalten die Leistungen. Aber auch wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, muss noch ein weiterer Faktor stimmen.
Mit der Arbeitnehmersparzulage sollen vor allem einkommensschwächere Bürger und Bürgerinnen unterstützt werden, deshalb gibt es für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage Einkommensgrenzen. Diese sind zusätzlich davon abhängig, wofür die vermögenswirksamen Leistungen genutzt wurden.
Einkommensgrenze Arbeitnehmersparzulage Bausparen
Wer seine Arbeitgeberförderungen für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet, dazu gehört auch das Bausparen, erhält die Zulage nur, wenn sein zu versteuerndes Einkommen unter 17.900 Euro liegt. Dies ist der Wert für Alleinstehende. Ehepartner werden zusammen veranlagt und so ist bei ihnen der Höchstbetrag mit 35.800 Euro festgelegt. Für anderen Sparformen gelten andere Höchstgrenzen.
Wichtig zu beachten ist, dass das zu versteuernde Einkommen nicht zwangsläufig dem Bruttoeinkommen entspricht. Vom Bruttoeinkommen müssen noch Freibeträge, etwa Kinderfreibeträge, abgezogen werden, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.
Arbeitnehmersparzulage beantragen
Die Arbeitnehmersparzulage wird in der Regel zusammen mit der Einkommenssteuer beantragt, kann aber auch separat beantragt werden. Zuständig für Anträge und Auszahlungen sind die Finanzämter. Der Antragsteller muss entsprechende Nachweise über die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen dem Arbeitnehmersparzulage Antrag beilegen.
Arbeitnehmersparzulage Auszahlung
Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausbezahlt. Stattdessen wird sie zum Vertragsende der Sparanlage, zum Beispiel Bausparverträge oder Aktiensparpläne, ausbezahlt. Auch die Laufzeit der Sparanlagen unterliegt dabei Auflagen. Die Förderungen erhält man nur, wenn man die vermögenswirksamen Leistungen über einen gewissen Zeitraum hinweg anspart. Je nach Sparanlage gelten andere Sperrfristen. So soll gesichert werden, dass die vermögenswirksamen Leistungen und die Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage sinnvoll zum Sparen genutzt werden. Die Sperrfrist, um beim Bausparen Arbeitnehmersparzulage erhalten zu können, beträgt sieben Jahre.
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