Freistellungsauftrag Muster
Freistellungsauftrag Formular als PDF zum Download oder Ausdrucken
Wer einen Bausparvertrag besitzt und sich noch in der Ansparphase befindet, sollte unbedingt einen Freistellungsauftrag stellen. Ansonsten führt die Bausparkasse automatisch die Abgeltungssteuer für Zinserträge an das Finanzamt ab. Jedem Bauparer steht ein jährlicher Sparerfreibetrag von 801 Euro zu. Mit dem Freistellungsauftrag kann man sich Kapitalerträge ohne Abzug der Abgeltungssteuer auszahlen lassen.
Was ist ein Freistellungsauftrag?
In Deutschland muss auf Kapitalerträge die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Kapitalerträge können sein: Dividenden, Gewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen und eben auch Zinserträge, wie sie Bausparer in der Ansparphase auf ihren Bausparvertrag erhalten. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent vom Kapitalertrag; hinzu kommt der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Diesen Betrag behalten Bausparkassen vom Zinsertrag des Sparguthabens ein und führen ihn an das Finanzamt ab.
Doch Sparern steht auf ihre Zinserträge ein Freibetrag zu, der von der Abgeltungssteuer befreit werden kann. Um diesen Freibetrag in Anspruch zu nehmen, muss ein Freistellungsauftrag bei der Bausparkasse gestellt werden. So kann man sich mit einem Freistellungsauftrag Zinsen bzw. Zinserträge sichern, ohne das die Abgeltungssteuer abgeführt wird.
Freistellungsauftrag:
Höhe der Befreiung
Freistellungsauftrag: Höhe richtig ausnutzen
Jedem steht ein Freibetrag in Höhe von 801 Euro zu, und damit auch denjenigen, die einen Bausparvertrag besitzen. Ist der Freistellungsauftrag bei der zuständigen Bausparkasse erteilt, fällt auf Zinserträge bis 801 Euro keine Abgeltungssteuer an. Man kann also bis zu über 200 Euro im Jahr sparen.
Freistellungsauftrag für Eheleute und Lebenspartner
Für Eheleute und Lebenspartner (nach Lebenspartnergesetz) bietet es sich an, einen gemeinsamen Freistellungsauftrag für den Bausparvertrag zu stellen. Auf diese Weise werden die maximal steuerfreien Beträge beider Eheleute bzw. Lebenspartner addiert. Damit kann für den Bausparvertrag eine Summe von 1602 Euro freigestellt werden. Man sollte sich allerdings bewusst sein, dass solch hohe Zinserträge erst spät in der Laufzeit des Bausparvertrags möglich sind. So erhöht man zum Einen die Summe, bis zu der Zinserträge aus dem Bausparvertrag steuerfrei bleiben, zum Anderen spart man sich den Aufwand, zwei Freistellungsaufträge zu stellen. Übrigens: Eltern können auch für die Konten und Sparbücher ihrer Kinder Freistellungsaufträge erteilen.
Freistellungsauftrag berechnen: Welcher Zinsertrag ist zu erwarten?
Einen Freistellungsauftrag kann man für mehr als ein Finanzinstitut stellen. Es ist wahrscheinlich, dass ein Sparer neben seinem Bausparvertrag weitere Anlagen bei Banken oder in Fonds besitzt. Sind die zu erwartenden Zinserträge aus dem Bausparvertrag geringer als die gesetzlich freistellbaren 801 (bzw. 1602) Euro, sollte man nur die erwarteten Erträge bei der Bausparkasse freistellen lassen. Den Rest des Freibetrags kann man dann je nach erwarteter Höhe der jeweiligen Kapitalerträge auf die eigenen Konten und Depots bei anderen Finanzinstituten verteilen. Doch Vorsicht: Es sollte unbedingt vermieden werden, dass die Gesamtsumme der einzelnen Freistellungsaufträge 801 bzw. 1602 Euro überschreitet. Den Überblick zu behalten, ist hier alles und vermeidet unnötigen Ärger mit dem Finanzamt.
Freistellungsauftrag Bausparvertrag: Bausparkassen unterstützen beim Auftrag
Wer einen Freistellungsauftrag stellen möchte, kann in den meisten Fällen Formulare der Bausparkassen nutzen, die dann nur noch ausgefüllt werden müssen. Da diese Formulare aber immer nur für die betreffende Bausparkasse – bzw. Bank oder Versicherung – gelten, kann man alternativ für den Freistellungsauftrag Muster nutzen, die für jedes Finanzinstitut verwendet werden können. Das ist v.a. dann sinnvoll, wenn man mehreren Finanzinstituten Freistellungsaufträge erteilt.
Bausparvertrag: Freistellungsauftrag nur mit Steuer-ID
- Sparerfreibetrag nutzen und Abgeltungssteuer sparen
- Einzelpersonen 801 Euro, Lebenspartner 1602 Euro frei
- Steuer-Identifikationsnummer seit 2016 zwingend notwendig
Nachdem eine Übergangsregelung 2015 ausgelaufen ist, muss seit 1. Januar 2016 die Steuer-Identifikationsnummer auf einem Freistellungsauftrag zwingend angegeben werden. Das gilt für neue Aufträge aber auch für Altaufträge, die vor 2011 geschlossen wurden und von dieser Regelung bisher ausgenommen waren. Sofern bei diesen noch nicht die Steuer-ID angegeben wurde, sind diese Altverträge mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 ungültig. Bausparer sollten also prüfen, ob sie die Identifikationsnummer nachreichen müssen.
Kein Freistellungsauftrag? Steuererklärung nutzen
Wer seinen Freistellungsauftrag vergessen haben sollte, ihn also nicht rechtzeitig gestellt oder die Steuer-ID nicht rechtzeitig nachgereicht hat, kann sich die Abgeltungssteuer der Zinserträge aus dem Bausparvertrag über die Einkommenssteuererklärung zurückholen. Das bedeutet einen relativ großen Aufwand, zudem erhält man das Geld auch erst im darauffolgenden Jahr ausgezahlt. Besser ist es auf jeden Fall, den Freistellungsauftrag rechtzeitig – am besten bereits bei Eröffnung des Bausparvertrags – zu stellen.
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